Wir verwalten Vermögen seit 1990

Die Erlaubnis, eine Vermögensverwaltung für Wertpapiervermögen anbieten zu dürfen, ist an strenge Vorgaben hinsichtlich der fachlichen Qualifikation, der persönlichen Eignung und Integrität sowie der finanziellen Ausstattung geknüpft.

Anbieter, die diese „Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung“ nicht haben und unerlaubt als Vermögensverwalter tätig werden, machen sich strafbar und werden von den Aufsichtsbehörden verfolgt.  Auch Rechtsanwälte und Steuerberater haben diese Erlaubnis regelmäßig nicht.

Fragen Sie deshalb immer nach der staatlichen Zulassung!

„Ich habe es mit Geld probiert und ohne. Und ich sage Ihnen: Mit ist es besser.“

………………………. Mae West